헌법재판소 종국결정의 본질 : Das Wesen des verfassungsgerichtlichen Enturteils
Das Wesen des verfassungsgerichtlichen Enturteils
- 주제(키워드) Stichwörter : Verfassungsgerichtliches Enturteil , Verfassungsprozessrecht , Urteil , Gerichtliche Etscheidung , Verfassungsgericht , 주제어 : 헌법재판소 종국결정 , 헌법소송법 , 판결 , 사법재판 , 헌법재판소
- 발행기관 영남대학교 법학연구소
- 발행년도 2010
- 총서유형 Journal
- UCI G704-SER000013369.2010..30.003
- KCI ID ART001434865
- 본문언어 한국어
초록/요약
Das verfassungsgerichtliche Enturteil ist die durch die Bestätigung des konkreten Sachverhalts vom Gericht im prozessrechtlichen Sinne getroffene Entscheidung über den durch den Antrag von Antragsteller bestimmten Verfahrensgegenstandund und die Verfassungsinterpretation darüber. Auch beim verfassungsgerichtlichen Enturteil wird, wie bei den anderen gerichtlichen Entscheidungen, nach Maßgabe eines richterlichen Syllogismus eine Norm als Obersatz ausgelegt und unter sie ein „Sachverhalt“subsumiert. Nur auf der Seite, dass ein angerufener Gegenstand nicht ein konkreter Sachverhalt wie im Fall der allgemeinen Rechtsprechung, sondern hauptsächlich bei einen solchen Sachverhalt regelnde Norm ist, stimmt es nicht mit der gerichtlichen Entscheidung überein. Und es ist gemäß § 36Abs. 2 KVerfGG schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern,die bei ihr mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Folglich ist das verfassungsgerichtliche Enturteil nicht eine Rechtsnorm oder eine politische Entscheidung, sondern eine gerichtliche Entscheidung. Es ist ein Urteil im Lichte der Formel. Im Vergliche zum Zivilprozessrecht weicht das Verfassungsprozessrecht nicht vom Wesen des Prozessrechts ab. Die Besonderheit des Verfassungsprozessrechts basiert auf dem Unterschied zwischen Zivilprozessrecht als Subkejtprozess und Verfassungsprozessrecht als Objektprozess. Dazu ist sie keine eigene Besonderheit des Verfassungsprozessrechts im Vergliche zum Verwaltungsprozessrecht. Das Prozessrecht negiert nicht, dass das verfassungsgerichtliche Enturtil ein Urteil ist.
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